Vor ein paar Tagen bin ich über eine Diskussion in Facebook gestolpert, die mich zu weiteren Recherchen veranlasst hat:

Impressum und Datenschutzerklärung müssen/sollten in getrennten Menüpunkten aufgeführt werden!!!
Dies ist unter anderem hier beim beliebten Impressums- und Datenschutz-Generator von E-Recht24.de aufgeführt, welcher von einem Anwalt, betreut wird. Hier weist der Anwalt Sören Siebert ausdrücklich darauf hin:
“Binden Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Seite unter einem eigenen Menüpunkt „Datenschutz“ ein.”
(Quelle https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html)

Bild: Warnhinweis zum Einbinden der Datenschutzerklärung
Quelle: E-Recht24.de

Nach weiteren Recherchen bin ich u.a. beim Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht auf einen möglichen Grund für diese Trennung gestoßen:
Unter Punkt 9, “Wie muss die Datenschutzerklärung in meinem Internetauftritt eingebunden sein?” wird vor allem bei der Nutzung von Google Analytics darauf hingewiesen, dass man als User bereits “zu Beginn des Nutzungsvorgangs, d. h. bei Aufruf der Startseite des Internetangebots, einen eindeutigen Hinweis auf die Unterrichtung (Anmerkung Romanticbookfan: Nutzung von Analytics) erhält und dieser Hinweis sofort erkennbar ist.
“Dies halten wir beispielsweise bei der Aufnahme von Ausführungen zum Datenschutz unter einem Link auf das “Impressum” für nicht gegeben.”
(Quelle https://www.lda.bayern.de/onlinepruefung/googleanalytics.html)

Ob das der alleinige Grund ist, warum man die beiden Menüpunkte trennen sollte, weiß ich leider nicht genau, aber da ich keinerlei Abmahnungen riskieren möchte, habe ich nun einen separaten Menüpunkt “Datenschutzerklärung” bei mir eingefügt und würde das zur Sicherheit auch allen Bloggern raten.

Bei dem kostenlosen Generator von https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html wird automatisch ein getrennter Text für Impressum und Datenschutz generiert.

P.S.: Ergänzungen zum Artikel gerne als Kommentar unter diesem Artikel!