Herzlich Willkommen bei der Blogtour zu “A Song about Love”

Gestern gab es ein spannendes Autoreninterview bei Books on PetrovaFire und heute erfahrt ihr etwas über die Auswirkungen von Stalking!

Was ist Stalking?
Stalking ist das “Verfolgen” und “Belästigen” einer Person gegen deren Willen. Dabei dringt der Stalker in die Privatspähre seines Opfers ein. Stalking äußert sich in Sicht- und Körpernähe,
mündliche oder schriftliche Kommunikation z.B. per Telefon,
SMS oder Internet gegen den Willen der Zielperson. Dabei sind die Übergänge zwischen Belästigung zu Stalking fließend.

Stalking ist in den USA weitaus bekannter als bei uns in Deutschland und tritt hier erst langsam ins Bewusstsein. Es gibt nur wenige Kliniken, die Stalker behandeln. Durchschnittlich verfolgt ein Stalker sein Opfer ca. 1 Jahr.

Stalking kann verschiedene Formen annehmen. Besonders schlimm wird es für die Opfer, wenn ihnen auch körperlich aufgelauert wird und sie verfolgt werden. Dies resultiert schnell in Vermeidungsverhalten, Abkapslung und Vereinsamung.


Stalking kann verheerende Folgen haben (Quelle):

  • Schlafprobleme 
  • Albträume 
  • Magen-Darm-Probleme 
  • Konzentrationsstörungen 
  • Erhöhte Schreckhaftigkeit
  • Angst Panik-Attacken 
  • Einschränkungen der Privatkontakte und des Bewegungsfreiraumes
  • Finanzielle Mehrausgaben z.B. für Sicherheitseinrichtungen und Rechtsberatung 
  • Verlust von Lebenslust und Lebensfreude 
  • Gefühlsmäßige Abstumpfung 
  • Herz- und Kreislaufstörungen



Was kann man tun, wenn man das Gefühl hat, “jemand verfolgt mich”? (Quelle)
Man sollte einmal sehr deutlich machen, dass man keinen Kontakt mit dem Stalker wünscht und diesen dann grundsätzlich ignorieren. Ein Stalkingtagebuch kann bei strafrechtlichen Schritten als Beweis für die Häufigkeit der unerwünschten Kontaktaufnahme dienen. Man sollte Ort, Uhrzeit, Art der Kontaktaufnahme und evtl. Zeugen notieren.

Man sollte sein Umfeld unbedingt informieren und auch am Arbeitsplatz, bei Familien und Freunden und Nachbarn Bescheid geben. Dies garantiert die Unterstützung des Umfelds und so lässt auch z.B. kein Nachbar den Stalker ins Haus.

Bei Telefonterror empfiehlt es sich, die betreffenden Nummern zu sperren und sogar die Nummer zu wechseln. Auch über eine gebührenpflichtige Fangschaltung kann nachgedacht werden, allerdings muss der Stalker darüber informiert werden. Dem kann jedoch widersprochen werden wenn man glaubhaft begründen kann, dass sich diese Information nachteilig auswirken würde und dieser Nachteil den schutzwürdigen Interessen des Stalkers überwiegt.

Auch in den sozialen Netzwerken sollte man sehr vorsichtig agieren und seine Privatsspähre schützen, so dass hier der Stalker keine Daten bekommen kann. Falls dem Stalker die Adresse noch nicht bekannt ist, kann man eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen.


Strafrechtliche Möglichkeiten (Quelle, Quelle 2)
Leider wird Stalking nur auf Antrag verfolgt, das Opfer hat noch die Möglichkeit, über eine Privatklage verfolgen zu lassen ((§ 374 Absatz 1 Nr.5 StPO).

Opfer von Stalking haben die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und z. B. aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern.


Ein eigener Straftatbestand „Nachstellung“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 30. November 2006 beschlossen §238StGB) Der Paragraph gibt Stalkingopfern die Möglichkeit den Täter wegen der Belästigung selbst anzuzeigen und nicht nur wegen Nebendelikten wie Sachbeschädigung oder ähnlichem.

Morgen geht es weiter bei Jeanette von Eine Bücherwelt mit dem Thema “Umgang mit Vergewaltigung”.

Gewinnspiel

1. Preis: Eine signierte Printausgabe von “A Song about Love”

Um an dem Gewinnspiel für das signierte Print von “A Song About Love” teilzunehmen, müsst ihr einen Satz zusammensetzen. Dazu sind in jedem Beitrag Wörter markiert, die am Ende der Tour einen Satz ergeben. Im ersten Beitrag sind zwei Worte zu finden, in den restlichen Beiträgen ein Wort. 

Der zusammengesetzte Satz soll bitte per Mail an nadjabookworm2@gmail.com bis zum 10.10.2015 23:59 Uhr gesendet werden. (Bitte den Satz nicht in den Kommentaren posten. Sollte dies geschehen, wird der Teilnehmer sofort vom Gewinnspiel ausgeschlossen und der entsprechende Kommentar gelöscht.)

2. – 6. Preis: Signierte Print-Anthologien und Ebooks
Um an dem Gewinnspiel für die signierten Printausgaben der Anthologien und an dem Gewinnspiel für die E-Books teilzunehmen, kann jeden Tag ein Los gesammelt werden. Dazu müsst ihr nur einen Kommentar verfassen oder eine Frage beantworten. Es werden alle Kommentare gewertet, die bis zum 10.10.2015 23:59 Uhr eingegangen sind. Alle Kommentare danach werden nicht mehr berücksichtigt.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnahme ab 18 Jahren oder mit Einverständniserklärung der Eltern.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Der Gewinner oder die Gewinnerin erklärt sich im Gewinnfall bereit, dass sein oder ihr Name öffentlich genannt wird.
  • Versand nur innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz. 
  • Für den Postversand wird keine Haftung übernommen.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung mit Facebook und wird nicht von Facebook veranstaltet.
  • Keine Barauszahlung des Gewinnes möglich.